Buchungszeiten und Kosten

Was heißt Buchungszeiten?

Buchungszeit ist die Zeit, für die Sie Ihr Kind bei uns anmelden. Die Zeit können Sie für jeden Tag in Abschnitten von 30 Minuten entsprechend Ihren Bedürfnissen im Rahmen der Öffnungszeiten festlegen. Überlegen Sie sich, an welchen speziellen Angeboten Ihr Kind teilnehmen soll, um hier die Anfangs- und Endzeiten entsprechend zu berücksichtigen!

Die Buchungszeiten können bis zum 1. Werktag des Vormonats geändert werden.

Kosten:

Der monatliche Kindergartenbeitrag beinhaltet Getränke, Bastelmaterialien sowie einen Unkostenbeitrag für die regelmäßige Anschaffung bzw. Erneuerung von Büchern, Spiel- und Fördermaterialien. Gesondert berechnen wir lediglich das warme Mittagessen. Es kann entweder tageweise für 4,00 €/Tag oder monatsweise für 70,- €/Monat gebucht werden.

Der monatliche Beitrag richtet sich entsprechend der Buchungszeiten nach der durchschnittlichen täglichen Stundenzahl, die Ihr Kind im Kindergarten verbringt.

Während einer Schließung des Kindergartens auf Anordnung des Gesundheitsamtes bzw. der Regierung muss der Kindergartenbeitrag in voller Höhe weiter bezahlt werden.

Der Beitrag ist wie folgt gestaffelt: ( 01.09.2023 – 31.08.24)

Stunden Krippengruppe * Regelgruppe Minus Beiteagszuschuss durch den bayer. Staat – Regelgruppe **
1-2 110,00 €/Mt – nur Schulkind
2-3 252,00 €/Mt – Eingewöhnungszeit 126,00 €/Mt – nur Schulkind
3-4 272,00 €/Mt 142,00 €/Mt 42,00 €/Mt
4-5 292,00 €/Mt 158,00 €/Mt  58,00 €/Mt
5-6 312,00 €/Mt 174,00 €/Mt  74,00 €/Mt
6-7 332,00 €/Mt 190,00 €/Mt  90,00 €/Mt
7-8 352,00 €/Mt 206,00 €/Mt 106,00 €/Mt
8-9 372,00 €/Mt 222,00 €/Mt 122,00 €/Mt
9-10 392,00 €/Mt 238,00 €/Mt  138,00 €/Mt

* Den Zuschuss für das „Krippengeld“ müssen Sie selbst beantragen und zwar beim „Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)“. Der Zuschuss vom Bayerischen Staat wird an Sie direkt überwiesen. Dieser Zuschuss beträgt 100 €.

** Der Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit in Höhe von 100 € pro Kind und Monat wird mit einer   Stichtagregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt. Die Abwicklung dieses Elternbeitragszuschusses erledigt der Kindergarten für Sie. Dieser Zuschuss wird direkt an die Kath. Kirchenstiftung überwiesen.